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3402 vv rvg Rz. Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Beschränkt sich danach der Auftrag auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbemerkung 3 Abs. 3, erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden.


Korrespondenzanwalt rvg Es gibt ein RVG. Da steht drin, der Hauptbevollmächtigte bekommt 1,3 VG, der Terminsvertreter 0,65 VG und 1,2 TG. So sieht es das Gesetz vor. Weil das aber viele Hauptbevollmächtigte ungerecht finden, hat sich die Gebührenteilung eingebürgert - so sehr, daß sie jetzt in §22 BORA steht. § 22 Gebühren- und Honorarteilung.


Gebühren terminsvertreter und hauptbevollmächtigter Richtige Abrechnung der Tätigkeit als Verhandlungsvertreter/Unterbevollmächtigter. Verhandlungsvertreter oder Unterbevollmächtigte (vgl. § 53 BRAGO) werden im RVG als Terminsvertreter bezeichnet (BT-Drucksache 15/, ).

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Abrechnung unterbevollmächtigter gebührenteilung Ist der Ansprechpartner des Mandanten nicht der Hauptbevollmächtigte, sondern nur ein Korrespondenzanwalt, kann dieser seine Verfahrensgebühr nur nach Nr. VV RVG berechnen. Der Korrespondenzanwalt tritt regelmäßig nur gegenüber dem Hauptbevollmächtigten, nicht aber vor Gericht oder gegenüber der Gegenseite auf.

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Abrechnung terminsvertreter rvg gebührenteilung 1. Abrechnung Hauptbevollmächtigter. Hier gilt neues Vergütungsrecht, da dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erst nach dem erteilt worden ist (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). H kann also wie folgt abrechnen.



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Abrechnung eines Termins, den ein Terminsvertreter für den Anwalt wahrnimmt. Beauftragt der Anwalt im eigenen Namen einen Kollegen mit der Terminswahrnehmung, ist die Terminsgebühr durch Tätigwerden des Terminsvertreters als Erfüllungsgehilfe des Anwalts angefallen und in voller Höhe erstattungsfähig. Das gilt auch, wenn die Kollegen.

Rvg rechner Meine Abrechnung würde dann so aussehen: 1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. VV RVG abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. VV RVG i. H. v. 0,65 1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. VV RVG 0,65 Verfahrensgebühr bei Vertretung in einem Termin gem. Nr. , VV RVG Auslagenpauschale gem. Nr. VV RVG.
3401 vv rvg Entlohnung vom Terminsvertreter: Kostenfestsetzung nur bei Rechnungsstellung. Zu beachten ist, dass Sie die entstandenen Gebühren für den Sie vertretenden Kollegen in einem Kostenfestsetzungsverfahren nur dann geltend machen können, wenn eine Kostenabrechnung Ihres Terminsvertreters vorliegt. Diese muss den Voraussetzungen des § 10 RVG.

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